Stadt

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Version vom 30. Mai 2015, 13:55 Uhr von Said (Diskussion | Beiträge) (Meister der Münze)

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Ein zentraler Punkt auf Elantharil sind Städte und ihre Zusammenhänge. Ein Skriptsystem ermöglicht Städte zu aktivieren und auch zu regieren. Derzeit ist das in folgenden Städten möglich:

Süden:

Kaiserreich:

Norden:

Bürgertum

Um Bürger in einer der Städte zu werden, wird nur ein Bürgerbrief benötigt. Bürgerbriefe können am Stadtstein beantragt werden, dabei wird eine Gebühr fällig. Zudem ist notwendig, dass die Spielfigur in den letzten 30 Tagen 2500 RP-Punkte erspielt hat. Um dauerhaft Bürger zu bleiben ist notwendig, dass ein Bürger 2000 RP-Punkte dauerhaft auf 30 Tage erreicht.

Vorteile als Bürger

  • Als Bürger erhält man ein Stimmrecht auf den Statthalter der Stadt.
  • Es gibt Vergünstigungen im Reisesystem.
  • Der Dispositionswert in den Zunfthändlern der Stadt ist um 5 erhöht.
  • Nur mit Bürgerbrief ist es möglich ein Haus in einer Stadt zu erhalten.

Nachteile als Bürger

Pro IG-Monat erhebt die Stadt Steuern und zieht sie ein. Steuern richten sich nach dem Besitz an Geld und Gegenstände eines Charakters. Insgesamt zahlt ein Charakter pro Monat 0,5% seines Geldvermögens und 0,25% seines Vermögens in Gegenständen an die Stadt. Diese Steuererhebung wird bei Hausbesitz dann automatisch über die Miete abgeführt und muss nicht mehr zusätzlich oder separat bezahlt werden.

Verlust der Bürgerschaft

Bürger, die in der Stadt kein Haus besitzen und eine Aktivität von unter 2000 Punkten auf 30 Tage haben, verlieren ihren Bürgerbrief.

Besitzt ein Bürger ein Haus, kann er den Bürgerbrief nicht so leicht wieder verlieren. Wenn ein Bürger jedoch für längere Zeit inaktiv ist und er keine Miete für sein Haus zahlt, werden die anfallenden Steuern am Stadtstein nicht mehr automatisch beglichen. Irgendwann wird ein Bürger sich am Stadtstein verschulden und wenn dies nicht innerhalb eines Monats bereinigt wird, wird er dadurch auch seinen Bürgerbrief und weiterführend sein Haus verlieren.

Statthaltern steht es zudem frei Bürgern ihren Bürgerbrief entziehen. Jedoch ist hierbei ein RP-Grund passend zum Stadtkontext notwendig, der im Zweifelsfall ausführlich und überzeugend gegenüber Rollenspielcharakteren der Spielleitung dargelegt werden kann. Da uns als Spielleitung bewusst ist, dass es mit diesem Instrument schnell zu Griefplay-Situationen kommen kann, sollten Statthalter diese Option mit Bedacht einsetzen, um Konsequenz zu vermeiden.

Wahl

Städte gelten so lange inaktiv, bis drei gemeldete Bürger einer Stadt die Aktivitätsgrenze erreicht haben. Während der Zeit, in der Städte inaktiv sind, werden sie durch Charaktere der Spielleitung regiert. Die Aktivitätsgrenze ist genau dann erreicht, wenn drei Bürger insgesamt 3 Mal in Folge eine Aktivität von 2000 Punkten erreicht haben. Wahlen werden dann öffentlich angekündigt und finden ab diesem Zeitpunkt statt.

Bei einer Wahl kann jeder Bürger sich für einen Kandidaten entscheiden oder sich selbst zur Wahl aufstellen lassen. Stimmen, die Kandidaten abgeben, werden bei Zählung nicht mitgezählt, auch wenn sie für jemand anderen als sich selbst stimmen sollten. Daneben ist mind. ein Charakter der Spielleitung dauerhaft am Stadtstein und kann frei Stimmen frei vergeben, die in der Wahl mitgezählt werden. Diese Charaktere repräsentieren Rollenspielinstitutionen, Vereinigungen oder sonstige im RP vorhandene Bürger innerhalb der Stadt, die vom Hintergrund aus EInfluss besitzen.


Hinweis:

  • Wer sich als Statthalter wählen lässt muss damit rechnen, dass er diesen Posten wieder verlieren kann. Ebenso muss ein Spieler auch damit rechnen, dass er ein beliebiges anderes Amt wieder verlieren kann. Es ist Teil des Spiels und wer hoch hinaus will, kann auch tief fallen. Von der Spielleitung wird in Bezug auf die Vorgänge um Ämter weder OG-Nutzung, noch entsprechende Einbringung von nicht-charakterlichen Vorgängen gern gesehen.

Abwahlen

Amtswechsel der Statthalter können nur im Turnus von einem IG-Jahr, also alle drei Monate, stattfinden. Notwendig ist dabei ein Kandidat, der mehr als 50% der Stimmen aller Bürger hinter sich hat, daraufhin findet ein regulärer Amtswechsel statt.

Außertürlich kann ein Wechsel dann stattfinden, wenn eine glaubhafte Revolte im Spiel stattfand, an der sich mehr als zwei Drittel der Stimmberechtigten derart beteiligten, dass eine Neuwahl gerechtfertigt wurde. Ist die Revolte innerhalb des Konflikts so weit fortgeschritten, dass Verbannungen von Wahlberechtigten stattfanden, kann diese Revolte auch glaubhaft gewalttätig ablaufen. Hierbei sind auch bei beiden Seiten entsprechende Konsequenzen zu tragen.

Ämter

Statthalter

Statthalter haben uneingeschränkten Wirkungsbereich und können als einzige andere Bürger in Ämter aufnehmen oder entlassen. Sie können zudem jede Funktion der anderen Amtsinhaber übernehmen und ausführen.

Vertreter

Vertreter haben die Rechte, die auch ein Statthalter hat, doch können sie keine Ämter vergeben oder entziehen.


Kommandant

Kommandanten können Wachen einteilen, Laufwege festlegen und die StadtgardeNPCs befehligen, sowie Ausrüstung verteilen.

Exekutive

Die Exekutive stellen die Richter der Stadt dar, sie können Richtssprüche treffen und festlegen, wer in der Stadt ein- und ausgehen darf. Sie sind in der Lage direkt an GardeNPCs Angriffsbefehle zu erteilen, falls das notwendig ist.

Veranstalter

Veranstalter haben die Möglichkeit auf dem gesamten Stadtgebiet Gegenstände zu befestigen oder wieder zu entfernen.

Meister der Münze

Meister der Münze verwalten die Stadtkasse und haben Einfluss auf Steuern, die auf der Zunft liegen, sowie auf eine Zahlungsstatistik.

Ein Meister der Münze kann zudem Schuldenbeteiligung an die Zunft veranlassen, dies ist nur dann möglich, wenn die Zunft Schulden hat und nur maximal so viel, wie die Zunft in der Kreide steht. Solche Spenden wirken sich direkt auf die Disposition der Zunft gegenüber den Bürgern aus.

Stadtkasse

Die Stadtkasse füllt sich durch folgende drei Punkte selbständig an:

  • Steuern der Bürger, Mieten der Bürger
  • Reisekosten
  • Steuern auf den Zunfthandel

Ausgaben ergeben sich durch folgende Punkte:

  • Sold an GardeNPCs

GardeNPCs

Es können durch die Stadtleitung jederzeit weitere GardeNPCs beantragt werden. Diese schlagen mit Kosten von 3500 Drachmen jeweils der Stadtkasse zu Buche. Durch GardeNPCs entstehen zudem laufende monatliche Kosten. (Höhe wird noch nachgetragen)