Avia zum Grüße. Nachfolgend die Beantwortung der Fragen, kurz und prägnant zusammengefasst: Es gelten die Gesetze des Kaiserreichs, nicht die Stadtgesetze. Euch und der Hofpächterin steht Landrecht zu. Heimtücke ist ausgeschlossen, Verteidigung dieses Rechts erlaubt. Das ist die Basis für euren Handlungsrahmen. Das Landrecht ermöglicht freie Selbstbestimmung gegenüber Zivilisten, schließt jedoch Bestimmung über den Adel, insbesondere der Landbesitzer, aus. Da die Hofpächterin nicht als Bürgerin der Stadt aufgelistet ist und ihr Wohnort nicht im Stadtgebiet liegt, fallen jedwede Anfragen nicht unter das Stadtrecht. Gardisten sind nur innerhalb der Stadtmauern zuständig, außerhalb sind sie lediglich Zivilisten. Es kann sich dennoch an die Stadtwache gewendet werden, Ermittlungen außerhalb werden im Regelfall mit Sondergenehmigung erlaubt, so es sich um einen Fall handelt, der für die Interessen der Stadt von Belang ist. Ansonsten ist außerhalb der Stadtmauer das kaiserliche Heer zuständig. Straffälle außerhalb der Stadtmauern werden durch die Gerichtsbarkeit der Stadt genau dann verhandelt, wenn die Beweislage es zulässt und das Heer dies beantragt. Eine Bewertung der Beweislage obliegt der Heereskommandantur. Für die Richterschaft, Theodorus Marese Schreiber
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