Diskussion:Präzedenzfälle: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. Juni 2011, 18:17 Uhr
Das ist nun etwas klugscheißerisch - aber wäre es nicht sinnvoller, bei der Schlüsselsache "Eigentümer" zu schreiben? Besitzer kann auch jemand sein, der den Schlüssel nur leihweise hat, beispielsweise zu einem Haus. Der eigentliche Hauseigentümer wäre dann aber auch der Eigentümer der Schlüssels und damit eigentlich derjenige, der die Kopie erlauben müsste oder nicht. So würde ich es jedenfalls handhaben. --Asra 17:17, 21. Jun. 2011 (UTC)