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Ok. Alle Icons sind nun auch nachbearbeitet. Kann sein, dass ihr das erst nach einer Weile merkt. Euer Browser braucht etwas, bis er sowas aktualisiert.
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Hallo, hab mich mal 2 Stunden hingesetzt und das Forum an die Homepage angeglichen. Die Icons hab ich nicht angefasst bisher, eventuell kommt das noch. Je nach Lust. Wenn was seltsames auffällt: Schreien. Oder hier posten. Oder Ticket. Hf Said
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Als Asra an ein Bett gebunden im Heilerhaus wieder aufwacht, erzählt ihr Husain, dass Asra vor 4 Tagen wie im Fieber und zitternd durch das Juwel gestolpert ist und sich selbst mit ihrem Dolch an den Armen verletzte. Sie trägt entsprechende Verbände, hat aber keine Schmerzen. Sie hätte lediglich unzusammenhängend Silben gesprochen und wirkte verstört und nicht ansprechbar. Die Wachen haben sie schlussendlich im Heilerhaus abgeliefert, wo sie Beruhigungsmittel erhielt (Baldrianextrakt, Mohntinktur) und einschlief. Die darauf folgenden Tage war sie katatonisch und nicht ansprechbar, sie reagierte nicht auf äußere Reize und war in einer Art Wachkoma. Delara wurde von einer Wache über den Vorfall benachrichtigt. Amin ebenfalls. Was genau geschah und dazu führte ist unklar. Die Symptome deuten auf einen recht klassischen Nervenzusammenbruch hin. Husain lehnt momentan ab sie gehen zu lassen, wird jedoch zwei Tage später zustimmen sie zumindest nicht mehr am Bett festzubinden.
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Erlendur wacht im Morgengrauen schweißgebadet auf. Von dem Ding ist nichts zu sehen. Ihm hallen Worte im Kopf nach. "Werter Herr Erlendur, untersucht etwas anderes. Ihr seid hier unerwünscht und das war nur eine Warnung." Die nächsten Wochen wird ihm nachts und in Wäldern immer etwas mulmig sein. [Entschieden per Würfelwurf]
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Zumindest hätte er einen Eiszapfen erwartet. Irgendwie blieb ihm keine Zeit den Fehler zu realisieren, dass ein kleiner Fehler in der Aussprache der Rune TIWAZ ihm jetzt die Rettung verweigerte. Mehrere Fangarme schlingen sich um ihn und ziehen ihn an das Etwas heran. Zähne vieler kleiner Mäuler drücken sich durch seine Haut. Er schreit vermutlich und der Hall dieses Schreis geht durch den Wald. Doch niemand wird ihn hören, während er langsam Blut verliert. [Auflösung morgen]
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Am ersten des Iuachar im Jahre 676 steht ein Ausrufer in recht teurer Schuppenrüstung in der Stadtmitte am Springbrunnen. Einige Einwohner des Juwels scharen sich um ihn, als er verkündet, dass Menelar beschlossen hat, Amin al-Farabi als Statthalters des Juwels der Wüste einzusetzen und damit Asra Dar Dilan abzulösen. Die Kunde wird sich in den nächsten Tage langsam aber sicher als Geschwätz unter Händlern und Einwohnern im Juwel verbreiten.
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Die Nacht ist ruhig, doch der Wald lebt und hat natürlich seine eigene Geräuschkulisse. Dennoch: Noch bevor die Nacht um ist, nimmt er eine Bewegung auf dem Baumstamm wahr. Sieht Erlendur genauer hin, erkennt er ein sich windendes schwarzes klebriges Etwas, das sich mit mehreren Gliedmaßen am Baumstamm festhält und ihm mehrere kleine Mäuler mit spitzigen Zähnen entgegen streckt. Das Ding ist ungefähr so groß wie ein Hund und fängt an ihm triefende Tentakel entgegen zu strecken. Er hat nur noch wenig Zeit sich für eine Reaktion zu entscheiden, das Ding kommt bedrohlich näher. Er kann es entweder angreifen oder direkt vom Baum hinab in die Dunkelheit springen.
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Hallo, ich habe bemerkt, dass die Antivirensoftware Bitdefender den Patcher als Virus einstuft und ihn deshalb blockiert. Momentan habe ich noch keine Lösung parat, falls es jemanden betreffen sollte. Ich werde mich aber nach Bedarf damit mal beschäftigen. Viele Grüße, Said
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Erlendurs Beobachtungen sind wie folgt:
Er kann nicht wirklich wahrnehmen oder sehen, wohin er es wirkt.
Die Veränderung des Körpers ist nicht ganz so offensichtlich. Volumenzunahme der Muskulatur ist vorhanden, doch sehr gering. Es fühlt sich eher wie eine Verhärtung der Muskulatur an.
Sowohl beim Einsetzen des Wirkens als auch beim Brechen ist die Wirkung subjektiv nicht erfühlbar. Erst wenn er sich bewegt, nachfühlt oder etwas tut, wird er objektiv feststellen, dass er stärker ist oder eben danach wieder schwächer.
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Ein Bote suchen nach einem Mann namens Werner. Er wartet wohl in der Stadt, nahe der Bank. Er wird folgenden Brief überreichen. Avia zum Gruße zwar freut es uns, dass derlei Interessen bestünde, dennoch wäre es notwendig zunächst einen Leumund vorzuweisen oder - alternativ - entsprechende Rechtsgrundlage zum Anrecht auf eine Mietwohnung. Letzteres wäre jedoch eher eine Sache der Zunft und durch die dortigen Stellen abzuklären. i.A für Noeril Kanten, Alestus, Schreibstube der Stadt des Glanzes [OG. Die Stadt des Glanzes ist inaktiv, es würde drei Bürger benötigen, ehe hier wieder Häuser durch die Stadt vergeben werden. Natürlich drei Bürger von unterschiedlichen Accounts, Quervergabe ist dann ausgeschlossen zudem. Alternativ kann ein Zunfttitel angestrebt werden, der ein Recht auf ein Haus bringt.]
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Erlendur wird von Tholf ungefähr folgendes mitgeteilt: "Haste gehört, Kerl? S gab wohl n Treffen vonne Clanführer. S Gerücht sagt, dasses ney genug Bürger inne Clans gäb, die dafür wären. Wenn n Rat willst: Guck, dass de genug Bürger auf der Seite hast und legs vor."
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Spezielle Regale Manche habens schon gemerkt, ich habe ein wenig an Regalen geschraubt. Im Endeffekt habe ich eine Listenansicht erstellt, die sich im Kontextmenü (einfacher Klick) auswählen lässt. Momentan betrifft das zwei Regaltypen: Bücherregale Zunächst sieht das sehr simpel aus. Ein Regal, das im Haussystem oder im Stadtsystem "fest" ist, lässt sich in ein Bücherregal umwandeln. Ab dann sind Bücher und Schriftstücke dort in der Liste verwaltbar (um die 30). Das Regal bietet die Option, dass man das Buch liest und als Berechtigter, das wäre ein Hausbesitzer oder Mitbesitzer oder im Stadtsystem mit den notwendigen Rechten ausgestatteter, kann man auch Bücher rausnehmen. Das System ermöglicht die Einrichtung von Bibliotheken, bei denen Besucher das Schriftstück zwar lesen, aber nicht einfach so klauen können. Alchemieregale Alchemieregale sind der zweite Typ Item, der über eine Listenanzeige verfügt. Hier wiederum konzentriert sich die Auflistung auf Menge und Name. Interessant ist: Es gibt Sortierfunktionen und dieser Typ Regal läuft komplett über die Datenbank. Das ermöglicht die Verwaltung von Gegenständen nach vielen Kriterien, die ich im Lauf der Zeit einbinden könnte - beispielsweise wären Suchbegriffe oder Kategorien (Gewürz, etc) denkbar. Dieser Regaltyp soll vor allem die Zutatenflut verwalten können und einem Alchemisten mit eigenem Haus die Herstellprozedur erleichtern können. Natürlich soll auch mehr Überblick darüber geboten werden, was ausgeht. Es bieten sich hier komfortable Optionen, um 10, 25 oder 50 Portionen zu entnehmen. weitere Regale Natürlich bieten sich diese beiden Systeme für weitere Regale an. Als nächstes werd ich mir da wohl den Koch vorknöpfen, da dieser auch viele Zutaten hat. Insgesamt ist das System auch ausweitbar, zwar nutze ich es nur für Regale, aber andere Behälter wären denkbar. Vorschläge nehme ich natürlich als Ticket entgegen. Viel Spaß damit.
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Avia zum Grüße. Nachfolgend die Beantwortung der Fragen, kurz und prägnant zusammengefasst: Es gelten die Gesetze des Kaiserreichs, nicht die Stadtgesetze. Euch und der Hofpächterin steht Landrecht zu. Heimtücke ist ausgeschlossen, Verteidigung dieses Rechts erlaubt. Das ist die Basis für euren Handlungsrahmen. Das Landrecht ermöglicht freie Selbstbestimmung gegenüber Zivilisten, schließt jedoch Bestimmung über den Adel, insbesondere der Landbesitzer, aus. Da die Hofpächterin nicht als Bürgerin der Stadt aufgelistet ist und ihr Wohnort nicht im Stadtgebiet liegt, fallen jedwede Anfragen nicht unter das Stadtrecht. Gardisten sind nur innerhalb der Stadtmauern zuständig, außerhalb sind sie lediglich Zivilisten. Es kann sich dennoch an die Stadtwache gewendet werden, Ermittlungen außerhalb werden im Regelfall mit Sondergenehmigung erlaubt, so es sich um einen Fall handelt, der für die Interessen der Stadt von Belang ist. Ansonsten ist außerhalb der Stadtmauer das kaiserliche Heer zuständig. Straffälle außerhalb der Stadtmauern werden durch die Gerichtsbarkeit der Stadt genau dann verhandelt, wenn die Beweislage es zulässt und das Heer dies beantragt. Eine Bewertung der Beweislage obliegt der Heereskommandantur. Für die Richterschaft, Theodorus Marese Schreiber
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