Zweiter Volkschar
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Version vom 3. November 2016, 15:10 Uhr von Mathilda Mahin (Diskussion | Beiträge)
Der zweite Volkscharakter unterliegt besonderen Regeln. Es sollte klar sein, dass auch bei zwei Charakteren eines Volkes sich die Charaktere eines Spielers nicht kennen. Desweiteren ist es auch nicht gewollt und gestattet, dass mehrere Charaktere eines Accounts die selben Orte bespielt. Man kann nicht zeitgleich zwei Positionen in einem Ort ausführen. Nun mag man meinen, dass es in Ordnung ist, wenn man nur ein Amt oder keines bekleidet, ist es aber nicht. Ein weiterer Nordländer gehört einem anderen Clan an, zwei Kaiserliche agieren in der Stadt des Glänzen und Dengra,... Ein weiterer Charakter aus dem selben Reich ist nur dann erwünscht ist gestattet, wenn es einen akuten Mangel an bestimmten Klassen gibt.