Zweiter Volkschar

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Der zweite Volkscharakter unterliegt besonderen Regeln. Zweite Charaktere in einem Volk sind Charaktere auf einem Account, die zusätzlich zu einem anderen ein und das selbe Volk gewählt haben.

Laut Regeln können sich zwei Charaktere auf einem Account nicht kennen (siehe [[1]]).

Desweiteren ist es auch nicht gewollt und gestattet, dass mehrere Charaktere eines Accounts die selben Orte bespielen. Man kann nicht zeitgleich zwei Positionen in einem Ort ausfüllen. Dies hat natürlich mehrere Gründe, unter anderem Handel, Strukturen, Politik, aber auch weitere Faktoren.

Zum Beispiel: Ein weiterer Nordländer gehört einem anderen Clan an, zwei Kaiserliche agieren in der Stadt des Glänzes und Dengra,...

Ein weiterer Charakter aus dem selben Reich ist nur dann erwünscht ist gestattet, wenn es einen akuten Mangel an bestimmten Klassen gibt. RP-Gründe aufgrund von Entwicklungen im Spiel können nach Staffanfrage Genehmigungen nach sich ziehen. RP-Gründe die aus der Charaktererstellung resultieren sind nicht zulässig.