Statthalter: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Statthalter]] ist der Verwalter einer bestimmten Region, der diese anstatt des eigentlichen Regierungsführers, wie zum Beispiel des [[Kaiser]]s, regiert. Der Statthalter hat eine weitreichende Regierungsvollmacht,ist berechtigt andere Ämter wie den des [[Kommandant]]en zu vergeben und einen Stellvertreter zu bestimmen.
 
Der [[Statthalter]] ist der Verwalter einer bestimmten Region, der diese anstatt des eigentlichen Regierungsführers, wie zum Beispiel des [[Kaiser]]s, regiert. Der Statthalter hat eine weitreichende Regierungsvollmacht,ist berechtigt andere Ämter wie den des [[Kommandant]]en zu vergeben und einen Stellvertreter zu bestimmen.
 
Ein Statthalter kann eng an die Weisungen seines Vorgesetzten gebunden sein, aber auch relative oder sogar völlige Selbständigkeit erlangen.
 
Ein Statthalter kann eng an die Weisungen seines Vorgesetzten gebunden sein, aber auch relative oder sogar völlige Selbständigkeit erlangen.
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== Führung aus Staffsicht ==
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Ein Statthalter hat einen gewissen Handlungsrahmen, der mit dem Staff koordiniert wird. Manche Dinge, sind ihm zwangsweise auferlegt (meistens nicht durch OG, sondern durch noch mächtigere IG-Charaktere und RP), andere sind ihm verboten.
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[[Category:Fraktionen]]

Aktuelle Version vom 15. November 2019, 10:28 Uhr

Der Statthalter ist der Verwalter einer bestimmten Region, der diese anstatt des eigentlichen Regierungsführers, wie zum Beispiel des Kaisers, regiert. Der Statthalter hat eine weitreichende Regierungsvollmacht,ist berechtigt andere Ämter wie den des Kommandanten zu vergeben und einen Stellvertreter zu bestimmen. Ein Statthalter kann eng an die Weisungen seines Vorgesetzten gebunden sein, aber auch relative oder sogar völlige Selbständigkeit erlangen.

Führung aus Staffsicht

Ein Statthalter hat einen gewissen Handlungsrahmen, der mit dem Staff koordiniert wird. Manche Dinge, sind ihm zwangsweise auferlegt (meistens nicht durch OG, sondern durch noch mächtigere IG-Charaktere und RP), andere sind ihm verboten.